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Infos und AGB

Informationen rund um das Jazzfest Rottweil.

CORONA-Hygienekonzept

Aktuell gibt es keine Corona-bedingten Einschränkungen.

VORVERKAUF

Online-Bestellungen (Versand, print@home und Handyticket) sind unter Programm und unter www.schwabo.de/tickets möglich.

Telefonische Kartenbestellungen können über die Ticket-Hotline 07423 78790 getätigt werden.

Außerdem können Sie an allen ReserviX-Verkaufsstellen Tickets beziehen. Ihre nächstgelegene ReserviX-Verkaufsstelle finden Sie hier: https://shop.reservix.de

KARTENVERSAND

Ein Online-Kartenversand ist über unseren Anbieter www.reservix.de möglich. Dabei fallen Versandgebühren an. Zusendungen per Post sind bis mindestens vier Tage vor der Veranstaltung möglich. Schneller, günstiger und einfacher sind die Servicefunktionen Print@home und Handyticket. Hierbei fallen keine Versandgebühren an.

MITGLIEDERKARTEN

Jedes Mitglied hat ein Anrecht auf zwei ermäßigte Karten pro Veranstaltung in der Alten Stallhalle. Sie möchten Mitglied werden? Dann schnell das Beitrittsformular ausfüllen und Mitglied werden. Die Mitgliederkarten können ebenfalls über die bekannten Verkaufswege erworben werden.

Die Mitgliederkarten sind markiert. Mit den ermäßigten Karten muss das Mitglied am Veranstaltungsabend am Eingang an die Mitgliederkasse. Dort werden die Mitgliedschaft und die Anzahl der gekauften Karten schlussendlich überprüft.

Selbstverständlich können Mitglieder – wie alle anderen Ticketinhaber – die Serviceangebote print@home und das Handyticket nutzen.

RECHTE UND REGELN

Für sämtliche Eintrittskarten gelten die jeweiligen Regeln der Ticketverkaufssysteme sowie die AGB des Jazzfest Rottweil e.V.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Alte Stallhalle ist beheizt und belüftet. Alle Veranstaltungen sind teilbestuhlt. Die Plätze sind nicht nummeriert. Bei Konzerten ist der Einlass in die Alte Stallhalle während der Musikdarbietung nur über die Seitentüre sowie in den Pausen möglich. Behinderte (ab 70%) erhalten insofern eine Ermäßigung, als sie für sich und die sie begleitende Person (nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises an der Abendkasse) nur eine Eintrittskarte zu erwerben haben.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bezahlen keinen Eintritt, können die Veranstaltungen jedoch nur in Begleitung ihrer Eltern / aufsichtspflichtigen Personen besuchen.

Bei allen Veranstaltungen gibt es, außer für Mitglieder des Jazzfestvereins sowie Jugendliche von 14 bis 25 Jahre, keine Ermäßigungen. Der Jazzfestverein bemüht sich generell darum, die Eintrittspreise so niedrig wie möglich zu halten.

Programme & Anfangszeiten

Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Veröffentlichungen des Jazzfest Rottweil e.V. bekannt gegeben.

Ausschank & Verpflegung

Im Festivalbereich gibt es ab Einlass Getränkeausschank sowie verschiedene kleine Speisen. Ab Beginn der Darbietungen wird der Ausschank in der Alten Stallhalle bis zur Pause, bzw. zum Ende der Darbietung ausgesetzt.

Ausstattung

Alle Veranstaltungen finden teilbestuhlt statt. Es kann keine Garantie für einen Sitzplatz erteilt werden. Platzreservierungen können generell nicht angenommen werden. Es gibt keine nummerierten Sitzplätze.

Kartenerwerbsmöglichkeiten & Ermäßigungen

Der Jazzfest Rottweil e.V. behält sich vor, Veranstaltungen ohne Ermäßigungen durchzuführen. Behinderte mit dem Ausweis „B“ erhalten in sofern eine Ermäßigung, dass die begleitende Person (nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises an der Abendkasse) keinen Eintritt bezahlt. Ausweise für Ermäßigungen sind beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Ermäßigungen werden pro Karte nur einmal gewährt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten in Begleitung eines Erwachsenen mit Eintrittskarte freien Eintritt und benötigen keine Eintrittskarte, auch bei Ausverkauf der Veranstaltung.

Bild- und Tonaufnahmen

Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher/die Besucherin damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers/der Besucherin, die diesen/ diese als Teilnehmer/ Teilnehmerin der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht.

Umtausch und Rücknahme von Karten

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme/Umtausch der Karten. Änderungen des Programms, die Verlegung des Veranstaltungsortes sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.

Kartenverlust

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Jazzfest Rottweil e.V. kein Ersatz geleistet.

Weitergabe von Eintrittskarten

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Firmen, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst, bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.

Künstlerische Darbietungen & Gehörschutz

Der Jazzfest Rottweil e.V. hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltungen. Bei Konzerten kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Hör- und Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb Ihr Gehör!

Einlass

Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Jazzfest Rottweil e.V. vorbehalten. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/ Besucherinnen gegebenenfalls nur bei einer Nacheinlasspause die Stallhalle betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung

Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.

Absage einer Veranstaltung

Bei Absage einer Veranstaltung wird der Kartenpreis abzüglich aller Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist die Frist von vier Wochen nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum einzuhalten. Nach Ablauf der Antragsfrist verfällt der Anspruch auf Erstattung.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Gewährleistung

Der Jazzfest Rottweil e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Hausrecht

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Jazzfest Rottweil e.V. erkennt der Kartenerwerber/die Kartenerwerberin das Hausrecht des Jazzfest Rottweil e.V. sowie die Haus-/Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsbereich. Der Besitzer/ die Besitzerin der Eintrittskarte parkt sein/ ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für verloren gegangene oder gestohlene Sachen ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und -besucherinnen und dem Jazzfest Rottweil e.V. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber/ die Erwerberinnen nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber/der Erwerberin und Inhaber/ Inhaberin der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine solche, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

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